Private Altersvorsorge bei sinkenden Zinsen

Am 1. Januar sank der Garantiezins von 2,25 auf 1,75 Prozent. Was bedeutet das in der Praxis?
Der Garantiezins (=Höchstrechnungszins) gilt für klassische Geldanlagen wie Kapitallebens- und Ren­tenversicherungen und wird bei Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit festgelegt. Es handelt sich um den Zinssatz, den Versicherer maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen dürfen. Die effektive Verzinsung der Versicherungsunternehmen liegt zwar derzeit noch bei 3,5 bis 4 Prozent, aber diese Zahlen schwanken und sinken seit Jahren. Dies spiegelt sich auch bei der Geldanlage wider.
Man sollte sich grundsätzlich nicht auf Hochrechnungen und Versprechen verlassen, sondern nur auf die Eckdaten, welche die Versicherer ihren Kunden fest zusagen – also die garantierten Zinsen und Auszahlungswerte. Danach folgen die Betrachtungen der Unternehmenskennzahlen, denn es nutzt die beste Verzinsung nichts, wenn das Unternehmen zum Auszahlungszeitpunkt nicht mehr da ist.
Die meisten Versicherer bieten heute eine Garantieverzinsung von 1,75 Prozent und die Garantiezusagen sind nur noch Mittelmaß. Einige Unternehmen bieten aber auch dieses Jahr noch den alten Zinssatz von 2,25 Prozent mit entsprechenden Garantiezusagen.
Beispiel: Ein junger Landwirt spart monatlich 200 Euro 30 Jahre lang an. Bei einem Zinssatz von 1,75 Prozent werden 94 526 Euro garantiert. Bei einem Zinssatz von 2,25 Prozent liegt der Garantiewert bei 102 498 Euro. Ein Plus von 7 972 Euro.           Arno Werner