Privilegierung soll eingeschränkt werden
Regierungsentwurf zum Bauen im Außenbereich
Große gewerbliche Tierhaltungsanlagen sollen in Deutschland künftig von der Privilegierung im Außenbereich ausgenommen werden. Eine entsprechende Anpassung von § 35 Baugesetzbuch sieht der Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden“ vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat.
Davon betroffen sind gewerbliche Tierhaltungsanlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz durchgeführt werden muss. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird damit der Bau solcher Anlagen zwar nicht generell ausgeschlossen; ...
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