Radies- und Rettichblätter kommen in den Smoothie

Blätter von Radies und Rettich erhalten Grünkohl-RHG

Aus dieser Nutzungsänderung der Verbraucher werden Einschränkungen der Verwendung des Erntegutes bei einigen PSM abgeleitet. Es gab eine Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, welche zur Folge hat, dass Rettich- und Radiesblätter ab dem 1. Januar 2018 hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte (RHG) rechtlich neu eingeordnet sind. Sie gelten seitdem als beigeordnete Kulturen zum Grünkohl.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nun, für die Anwendung der Pflanzenschutzmittel Ridomil Gold Combi (in Radies und Rettich im Freiland) sowie Previcur Energy und Vertimec Pro (in ...

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