Richtig riestern und Steuervorteile nutzen
Um die volle Riester-Zulage 2017/2018 zu erhalten, sind – wenn kein Dauerzulagenantrag gestellt wurde – jährlich die Riester-Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und ggf. einmalig Berufseinsteigerbonus) zu beantragen. Spätestens zwei Kalenderjahre nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Zulage beantragt werden soll, sollte man dies tun, da sonst die Zulagen verfallen.
Wer über eine „BasisRente“ verfügt, hat sich für eine sichere und flexible Altersvorsorge entschieden. Einer der Vorteile der BasisRente ist die spezielle Zuzahlungsoption. Damit können 88 Prozent der Beiträge im Jahr 2019 abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit kann man insgesamt auf bis zu 24 305 Euro, bei Verheirateten bis 48 610 Euro pro Jahr durch Zuzahlungen erweitern. Die Steuerersparnis beträgt zum Beispiel bei jährlichen 20 000 Euro inklusive einmaliger Zuzahlung und bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent 6 499 Euro.
Mit Zuzahlungen profitiert man also doppelt: Zum einen durch attraktive Steuervorteile und zweitens erhöht sich die spätere Rentenleistung.
Joachim Müller, MSU GmbH, Versicherungsmakler