Schärfere Haftungsregeln für Futtermittelunternehmen
Versicherung zur Deckung von Schäden obligatorisch
Auf Futtermittelunternehmen kommen schärfere Haftungsregelungen zu: Hersteller sollen künftig eine Versicherung zur Deckung von Schäden abschließen müssen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.
Das sieht der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie anderer Vorschriften vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Die Neuregelung ist Bestandteil des ...
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Kostenloser Modelltraktor oder kostenlose Kleinanzeige
- Kostenloser Zugang zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Kostenloser Zugang zur Agrar Anzeigenbörse