Schärfere Haftungsregeln für Futtermittelunternehmen

Versicherung zur Deckung von Schäden obligatorisch

Auf Futtermittelunternehmen kommen schärfere Haftungsregelungen zu: Hersteller sollen künftig eine Versicherung zur Deckung von Schäden abschließen müssen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.

Das sieht der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie anderer Vorschriften vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Die Neuregelung ist Bestandteil des ...

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