Schwimmschichten wirken emissionsmindernd
Gemäß der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sind auch auf Lagerbehältern von Rindergülle die Emissionen von Geruch und Ammoniak zu reduzieren. Die auf Güllebehältern oder LaÂgunen entstehende natürliche Schwimmdecke wird schon viele Jahre grundsätzlich als emissionsmindernd angesehen.
Allerdings fehlten bisher die wissenschaftlichen Nachweise dazu, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen man welches Maß der Emissonsminderung tatsächlich annehmen kann. Die VDI 3894 „Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen“ ging bisher von einer Minderung von bis zu 80 Prozent für Rindergülle aus.
Durch aktuelle Untersuchungen am Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Sachsen konnte nun festgestellt werden, dass Emissionsminderungen von mindestens 85 Prozent mit natürlichen Schwimmschichten erreicht werden. Dazu muss die Schwimmschicht mindestens 10 cm dick, geschlossen und trocken sein.
Gegebenenfalls muss sich das betriebliche Management etwas verändern, um diese Rahmenbedingungen erfüllen zu können. Die Schwimmschicht muss wachsen können. Dazu sollte sie höchstens zweimal pro Jahr für die Entnahme zerstört werden. Bei der Entnahme von Teilmengen sollte die Schwimmschicht erhalten werden. Auch mit kurzen Pumpvorgängen, leistungsfähigen Rührwerken und einer Unterspiegelbefüllung kann die Schwimmschicht erhalten werden.
Schwimmschicht wachsen lassen und erhalten
Im Sinne der Verringerung der Geruchsbelästigungen und Umweltwirkungen sollte es im Interesse eines jeden Betriebes liegen, die natürliche Schwimmschicht auf den Güllebehältern gut entstehen zu lassen und dann zu erhalten.
Für weitere Informationen stehen die Berater der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen wie gewohnt zur Verfügung.
Simone Hamann-Lahr, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
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