Seit 1. Juli Warnwesten-Pflicht
auch in lof-Zugmaschinen
Seit 1. Juli 2014 ist das Mitführen von Warnwesten in allen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, so auch in allen land- und forstwirtschaflichen (lof-) Zugmaschinen Pflicht. Das ergibt sich aus der 48.Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die bereits am 1. August vergangenen Jahres in Kraft getreten sind. In Deutschland war das Mitführen einer Warnweste bislang nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben und für Privatleute lediglich empfohlen. Das Tragen einer Warnweste insbesondere bei einer Panne oder bei einem Verkehrsunfall soll sicherstellen, dass Personen schon aus großer Entfernung gesehen werden.
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