Sozialwahl bei der SVLFG 2017 ist gültig
Bundessozialgericht weist Klagen zurück
Die Sozialwahlen zur Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Jahr 2017 sind fehlerfrei ausschließlich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durchgeführt worden. Sie sind deshalb gültig und nicht zu wiederholen. Das hat der Zweite Senat des Bundessozialgerichts am vergangenen Donnerstag in Kassel entschieden (Aktenzeichen B 2 U 6/22 R).
Das oberste Gericht hat in letzter Instanz die Wahlanfechtungsklagen gegen die im Jahr 2017 durchgeführte Wahl zur Vertreterversammlung in der Gruppe der Selbstständigen ohne Arbeitskräfte abgewiesen. Der Wahlausschluss der in ...
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