Staat fördert Rürup-Rente noch stärker

Der Staat fördert die Basisrente über die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderauszahlungen über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden.
Durch das Jahressteuergesetz 2015 werden steuerlich bis zu 22 172 Euro pro Kalenderjahr statt bisher 20 000 Euro gefördert; für Verheiratete gilt der doppelte Beitrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielen Ledige einen Steuervorteil von maximal 8 064 Euro.
Gleichzeitig steigt der steuerlich absetzbare Anteil der jährlichen Sparleistung auf 80 Prozent der Einzahlungen. Steuerlich können somit bei Nutzung der Höchstbeiträge bis zu 17 736,20 Euro, bei Ehepaaren bis zu 35 475 Euro abgesetzt werden.
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Joachim Müller, MSU GmbH, Versicherungsmakler