Staatlich geförderte Pflegerente

Ob jung oder alt, das Thema Pflege geht jeden etwas an, denn auch durch eine Krankheit oder einen Unfall kann man jederzeit zum Pflegefall werden – mit enormen finanziellen Folgen, die dem Betroffenen hierdurch entstehen können.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Hierzu ein Beispiel basierend auf Angaben des statistischen Bundesamtes: Bei vollstationärer Pflege in Pflegestufe 3 käme ein Eigenanteil von durchschnittlich 1702 Euro im Monat auf den Betreffenden  zu. Auf ein gesamtes Jahr gesehen also 20 424 Euro. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, werden unter Umständen die Angehörigen zur Kasse gebeten.
Diese Vorsorgelücke hat auch der Gesetzgeber erkannt. Daher bezuschusst er unter gewissen Voraussetzungen seit dem 1. Januar dieses Jahres die so genannte private „Pflege-Bahr-Versicherung“: Beispielsweise ab 15 Euro Monatsbeitrag zahlt der Staat dann hiervon grundsätzlich 5 Euro. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die staatliche Förderung holt sich der Versicherer direkt vom Staat. Insofern muss der Kunde auch keine lästigen Zulagenanträge extra ausfüllen.
Gesundheitsfragen gibt es keine. Daher ist eine Wartefrist von fünf Jahren vorgesehen. Bei Unfällen entfällt die Wartefrist. Somit ist dieser Versicherungsschutz insbesondere attraktiv für Personen, die bereits unter Vorerkrankungen leiden. Nur wer bereits ein Pflegefall ist, kann diesen Versicherungsschutz nicht mehr erhalten. Bei Pflegestufe 3 muss der Tarif mindestens 600 Euro Pflegemonatsgeld garantieren. Leistungen werden aber bereits ab Pflegestufe 0, also bei Demenz erbracht.
Nach Einführung der Unisex-Tarife sind die Monatsbeiträge für Frauen und Männer gleich. Entscheidend für den Monatsbeitrag ist somit nur noch das Eintrittsalter – und je eher man anfängt, desto günstiger der Beitrag.   
                                                                                                   Arno Werner, MS Management-Service GmbH, MSU-Landau