Steigende Anforderungen an Gülle- und Festmist-Lagerstätten

ALB-Fachtagung im Landwirtschaftszentrum Eichhof

Die Anforderungen an Gülle- und Festmistlager, aber auch Fahrsiloanlagen wurden verschärft. Die ALB-Baulehrschau wird das Thema am 24. Januar im Rahmen einer Fachtagung im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld aufgreifen.

Auch beim Bau von Gärrestebehältern gelten neue Vorschriften.

Foto: Wagner

Seit August 2017 ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten, die höhere Anforderungen an die Bauausführung von Jauche-Gülle-Sickersaftbehältern sowie an Biogasanlagen stellt. Leckage-Erkennungssysteme und Umwallungen werden zur Vorschrift, in bestimmten Fällen sind Behälter doppelwandig auszuführen. Mitunter werden nachträgliche Behälterabdeckungen zur Geruchsreduzierung notwendig. Auf unbefestigtem Untergrund darf die Lagerung von Silagen und Festmist maximal sechs Monate betragen, sonst sind die Anforderungen an feste Lagerstätten zu erfüllen. In Fahrsiloanlagen müssen undichte Fugen, Bodenplatten und Seitenwände saniert werden, außerdem ist ein schlüssiges Wassermanagementsystem für belastetes Oberflächen- und Sickerwasser nachzuweisen.

Die ebenfalls im Juli letzten Jahres in Kraft getretene neue Düngeverordnung (DüV)schränkt die Ausbringfristen und -mengen für organischen Wirtschaftsdünger vor allem im Herbst wesentlich ein und führt so zwangsläufig zur Erhöhung notwendiger Lagerkapazitäten. Die ALB-Fachtagung wird sich diesen Fragestellungen widmen. Andreas Sünder, LLH, wird die rechtlichen Anforderungen aus Sicht der AwSV, der DüV und des Immissionsschutzes analysieren. Gerd Rasche, HLG, zeigt Beispiele für einen kostengünstigen und funktionalen Neubau von Gülle- und Festmistlagern. Dr. Jörg Nußbaum vom landwirtschaftlichen Zentrum für Rinderhaltung in Aulendorf beschreibt Sanierungsmöglichkeiten für schadhafte Fahrsiloanlagen und Güllebehälter. Wie man sich organisatorisch auf die eingeschränkten Ausbringfristen für Wirtschaftsdünger durch schlagkräftige Gülle-Ausbringketten einstellen kann, beleuchtet Uwe Roth vom Landesverband der Maschinenringe Hessen. Die Vorträge beginnen um 9.30 Uhr. Fortbildungspunkte für eine AFP-Förderung können auf Wunsch bescheinigt werden. Der Eintritt kostet 25 Euro pro Person.

Wagner, llh – LW 2/2018