Stoffstrombilanz erfordert keine Extra-Daten

Ab dem 1. Januar 2018 müssen viele Betriebe, vor allem Tierhalter, ihrer Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz nachkommen (welche Betriebe das betrifft, wird auf Seite 15 erläutert). Natürlich kann eine Bilanz frühestens zum Jahresende gezogen werden, die Daten dafür müssen aber ab Jahresbeginn vorliegen.
Dazu müssen alle Stoffströme wie beispielsweise Düngemittelbezug, Zu- und Abgänge von Tieren, Abfluss von Erntemengen oder Milch sowie der Zukauf von Futtermitteln bilanziert werden.
Allerdings sind all diese Flüsse anhand der bisher erhobenen Daten beziehungsweise durch entsprechende Rechnungen belegbar, sodass nach Auskunft verschiedener Offizial-Berater ab Jahresbeginn keine zusätzlichen Maßnahmen zur Dokumentation ergriffen werden müssen.  
LW