Suchteams im Einsatz gegen die Afrikanische Schweinepest

Landwirtschaftsminister Jung besucht Einsatzkräfte

Bei einem vor-Ort-Termin im südhessischen Groß-Gerau hat sich Landwirtschaftsminister Ingmar Jung ein Bild von der Arbeit der Hunde- und Drohnenstaffeln im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) gemacht. Mehrere Staffeln suchen innerhalb der Restriktionszone nach Wildschweinkadavern. Diese werden im Anschluss auf eine ASP-Infektion getestet.

Die Hundeführer Uwe Deißler (Mitte) und Ralf Hofmeister erklären Ingmar Jung (2.v.r.) und Landrat Thomas Will (l.) das Vorgehen.

Foto: HMLU

Die Teams durchkämmen bei der Suche einzelne Bereiche der rund 86 000 ha umfassenden Restriktionszone. Diese kann, abhängig von der aktuellen Lage, dynamisch an das Infektionsgeschehen angepasst werden.

Durch diese Suchaktivitäten konnte es am 26. Juni laut dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Fors­ten, Jagd und Heimat ermöglicht werden, dass in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten Ernte- und Mahdarbeiten auch auf Äckern und Feldern in der Restriktionszone für die Landwirtschaft erlaubt sind. Es ist jedoch notwendig die Flächen zuvor von einer Drohne überfliegen zu lassen. Damit soll gewährleistet werden, dass sich keine lebenden oder verendeten Wildschweine im Bestand beziehungsweise auf der Fläche befinden. Erst danach kann die weiterhin notwendige Einzelgenehmigung erteilt werden.

Das Landwirtschaftsministerium be­findet sich weiterhin in Austauch mit den zuständigen Veterinärbehörden, der ASP-Sachverständigengruppe und den Tierseuchenexperten des Friedrich-Loeffler-Institutes. Es steht dem Landwirtschaftsministerium beratend zur Seite und prüft die ASP-Verdachtsfälle des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor.

Alle bisherigen Fälle im Kreis Groß-Gerau

Bisher wurde ASP lediglich bei Kadavern aus dem Landkreis Groß-Gerau festgestellt. Dabei beschränkten sich die Funde auf das Gebiet südlich von Rüsselsheim. Dort liegt die etwa 7 300 ha große Kernzone, die mit einem Elektrozaun eingefasst ist.

LW – LW 27/2024