Tetracycline – keine Garantieerklärungen abgeben
Nachweise von Tetracyclin im Rückenspeck führten in der Vergangenheit immer wieder zu Exportsperren. Tetracyclin und deren Derivate (Chlortetracyclin, Oxytetracyclin, Doxycyclin) werden oft bei Atemwegsbehandlungen eingesetzt, weil sie gut wirksam sind, kurze Wartezeiten haben und ein günstiges Preisleistungsverhältnis besteht.
Für die Tierhaltererklärung werden unterschiedliche Formulierungen von den SchlachtÂhöfen, Händlern und Erzeugergemeinschaften verwandt. Aus hafÂtungsÂrechtlicher Sicht kann der Halter aber nur eine Erklärung zu seinem Handeln abgeben, eine weitergehende Erklärung beispielsweise bezüglich der Einhaltung von Grenzwerten ist abzulehnen.
Ebenso ist der Zusatz „Garantieerklärung“ aus haftungsrechtlicher Sicht sehr kritisch zu beurteilen. Wer also ein solches Formular ausfüllt, sollte immer nur eine Erklärung abgeben und das Wort „Garantie“ streichen.
Zu großzügige Erklärungen durch den Tierhalter können im Zweifelsfall nicht durch die betriebliche Haftpflicht beziehungsweise Produkthaftpflicht gedeckt sein. Fögen