Tierhaltererklärung in Hessen bis 15. September fertigstellen
Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht bei Schweinen
Schwänze bei Schweinen zu kupieren ist nach nationalem wie auch EU-Recht nur im Ausnahmefall unter Darlegung der Notwendigkeit des Eingriffs zulässig. In vielen Betrieben wird sie jedoch routinemäßig durchgeführt, um späteres Tierleid durch Schwanzbeißen zu verhindern. Die Kommission verschärfte im vergangenen Jahr den Druck auf die Mitgliedsländer, um den Kupierverzicht voranzubringen. Bund und Länder hatten daraufhin einen nationalen Aktionsplan erarbeitet.

Foto: landpixel
Über eine Infoveranstaltung zu dem Thema, die am Mittwoch dieser Woche in Kassel stattgefunden hat, wird das Landwirtschaftliche Wochenblatt Hessenbauer in der nächsten Ausgabe berichten.
Marion Adams – LW 26/2019