Ãœberliefern oder Milchquote kaufen?

In letzter Zeit häufen sich Nachfragen von Milchviehhaltern, ob eine drohende einzelbetriebliche Überlieferung durch einen weiteren Quotenkauf im November abgesichert werden sollte.
Dafür spricht unter anderem, dass die aktuelle Milchanlieferung oberhalb der Vorjah­res­linie durchaus in Deutsch­land zur einer Quotenüberlieferung führen kann – und damit auch die Zahlung einer Superabgabe wahrscheinlich werden lässt. Das Milchquotenjahr ist noch lang und in sechs Monaten kann noch viel passieren.
Die positive Entwicklung beim Milchauszahlungspreis „verleitet“ zur Mehrproduktion, zurzeit werden Färsen vergleichsweise teuer zugekauft und es wurden bisher weniger Schlacht­kühe gehandelt.
Gegen eine Quotenüberlieferung spricht die angespannte Futtersituation in vielen Regionen Deutschlands (Qualitäten und Quantitäten) und die steigenden Preistendenzen am Futtermittelmarkt. Auch die Diskussionen um eine mögliche Änderung bei der Superabgabe (Reduzierung) und der scheinbar ungebremste Bauboom bei Biogasanlagen sprechen gegen eine Überlieferung.
Fakt ist, dass der Abgaben­-satz für 2010/11 bei 27,83 ct/kg liegt; maximal 10 Prozent der Überlieferung gehen in die Molkereisaldierung (sofern die Molkerei saldieren kann), der Rest geht in die Bundessal­dierung. Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren zeigen, dass auch kleinste Überlieferungen (0,5 bis 1,3 Prozent) zu hohen Superabgaben führen können (12 bis 18 ct/kg). Falls es zur nationalen Überlieferung kommt, könnte eine Strafabgabe in ähnlicher Höhe anfallen.
Wenn man für 10 ct/kg Quote kauft, verursacht das Kosten von ewa 3 ct/kg (bei 5 Prozent Zinsen und 4 Jahren). Wie so oft ist jede Entscheidung nur einzelbetrieblich und unter Berücksichtigung des individuellen Risikos zu treffen.
Wem Ãœberlieferung droht, der sollte genau rechnen, ob die Variante „Strafabgabe zahlen“ günstiger sein kann als die Variante „Quoten kaufen“. Eine Kalkulationshilfe kann beim
I-Team angefordert werden. Außerdem bleibt die kontinuierliche Marktbeobachtung oberste Unternehmerpflicht.  
Sibylle Möcklinghoff-Wicke, I-Team Milch Hessen