Übertragungsfrist für Zahlungsansprüche endet

Für eventuelle Änderungen des Flächenumfangs im Agrarantrag gegenüber dem Vorjahr muss eine Anpassung bei den Prämienrechten vorgenommen werden. Eventuell haben sich auch noch nach Antragsabgabe Änderungen beispielsweise durch kurzfristige Zupacht im Flächenumfang ergeben oder es hat eine Hofübergabe stattgefunden.
Ein Abgleich der heute in der ZI-Datenbank (ZID) auf die jeweilige Betriebsnummer lautenden Zahlungsansprüche (ZA) mit der endgültigen Antragsflächensumme zum 15. Mai 2012 ergibt, ob für die gesamte bewirtschaftete Fläche auch Betriebsprämie gezahlt werden kann. Überschüssige ZA sollten verkauft werden, damit diese nicht nach zweifacher Nichtnutzung eingezogen werden. Fehlende ZA sollte man sich bis zum 15. Mai als letztem Termin formal vertraglich sichern.
Die Übertragung in der ZID kann anschließend noch bis spätestens zum 10. Juni 2012 abgewickelt werden. Sollten ZA erst nach dem 15. Mai rechtswirksam übergeben werden können, muss die Bewilligungsbehörde eingeschaltet werden.
Nach dem Kauf neuer ZA sind diese mit Hilfe der erhaltenen TAN umzuschreiben.   Christian Schulin, LLH