Umsatzsteuerpflicht bei Jagdgenossenschaften

Antrag auf Übergangsregelung bis 31. Dezember 2016

Während Eigenjagdbesitzer mit dem Thema Umsatzbesteuerung der Jagdpachteinnahmen schon länger konfrontiert sind, werden ab dem 1. Januar 2017 unter Umständen auch viele Jagdgenossenschaften zur Umsatzsteuer herangezogen. Bedingt ist dies durch eine Änderung im Umsatzsteuergesetz, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung, die allerdings einen Antrag bis zum 31. Dezember 2016 verlangt.

Zurzeit gilt die Jagdverpachtung bei den Jagdgenossenschaften nicht als unternehmerische Tätigkeit. Zwar ändert sich diese Beurteilung ab dem nächsten Jahr. Viele Jagdgenossenschaften werden allerdings von der sogenannten Kleinunternehmerreglung profitieren können. ...

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