Umweltminister Jung erlässt Biber-Billigkeitsrichtlinie

In diesem Jahr 300 000 Euro für Leistungen verfügbar

Hessens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) hat mit Datum vom 6. April 2026 die lange erwartete hessische Biber-Billigkeitsrichtlinie in Kraft gesetzt. Die Richtlinie wendet sich an die Betriebe der Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft und ermöglicht Ausgleichszahlungen bei wirtschaftlichen Schäden durch den Biber, beispielsweise durch Vernässung landwirtschaftlicher Flächen, Fraßschäden an Kulturen und Bäumen oder Schäden an Teichanlagen.

Die Billigkeitsleistung wird vom Land als freiwillige Leistung gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ausschlaggebend ist, wie viele Mittel das Land jährlich zur Verfügung stellt. Wie das Ministerium dem LW auf ...

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