Unbürokratische Lösung für Bejagungsschneisen in Sicht
Bislang aufwändiges Ausmessen - Umsetzung noch vor 15. Mai
Bejagungsschneisen für Maisschläge müssen künftig im Antrag auf Agrarzahlungen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden, wenn die Bundesländer entsprechende Nutzungscodes anbieten und für die betreffenden Flächen nur die Betriebsprämie beantragt wird. ...
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