Verbandsklagerecht in NRW für Tierschutzvereine
Stellungnahme bei Stallbau-Genehmigungsverfahren
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat die Einführung eines Verbandsklagerechtes für vom Land anerkannte Tierschutzvereine beschlossen. Neben den Regierungsfraktionen SPD und Grüne stimmten vergangene Woche auch die Piraten dem Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrecht für Tierschutzvereine zu. Wie das Landwirtschaftsministerium erläuterte, eröffnet sich dadurch nun die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen.
Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raume stehe, könnten die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse, etwa zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln, erheben oder gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe. ...
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