Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine

NRW-Minister Remmel: Meilenstein zu Stärkung der Tierrechte

In Nordrhein-Westfalen sollen Tierschutzvereine in Zukunft ein Verbandsklagerecht erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung am Dienstag vergangener Woche verabschiedet. Landwirtschaftsminister Johannes Remmel bezeichnete das geplante Gesetz als einen „Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte“, denn Tiere könnten sich nicht wehren; erstmals werde ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt.

Foto: Gerd Altmann/pixelio
Der Grünen-Politiker wies darauf hin, dass der Tierschutz Verfassungsrang habe. „Tiere, die unter ihren Haltungsbedingungen leiden, benötigen einen gleichgestellten Rechtsschutz, den wir mit dem Verbandsklagerecht nun einführen werden“, sagte Remmel.

Mit dem Gesetz sollten die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen diese die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die Rechte der Tiere einzutreten. Ebenso vorgesehen seien entsprechende Klagemöglichkeiten. So könnten zum Beispiel Klagen gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis von Tierversuchen.

Ermöglicht werden solle damit eine gerichtliche Ãœberprüfung, ob Tierschutzvorschriften in ausreichendem Maße beachtet worden seien, erläuterte der Minister. Er stellte fest, dass mit der Verabschiedung im Kabinett gleichzeitig die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände beginne. Das Parlament werde sich spätestens im Herbst mit dem „Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ befassen. age