Verdacht auf Rinderherpes in zwei hessischen Betrieben

Auch gesund erscheinende Tiere können Virusträger sein

In zwei hessischen Betrieben im Landkreis Waldeck-Frankenberg und in Hersfeld-Rotenburg wurden zwölf Angus-Rinder auf das hochansteckende Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) positiv getestet, wie das hessische Landwirtschaftsministerium berichtet.

Bei BHV1 handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit der Rinder, die zu hohen Verlusten in betroffenen Rinderbeständen führen kann. Positiv getestete Tiere müssen geschlachtet werden.

Foto: landpixel

Die Tiere der beiden Betriebe, die noch keine äußerlichen Krankheitsanzeichen aufwiesen, würden nun umgehend geschlachtet. Der restliche Bestand, der bei diesem ersten Test negativ getestet wurde, wird nun in wöchentlichen Untersuchungen überprüft. Gleiches gelte auch für Betriebe in der direkten Umgebung. Flächendeckend werden die vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen intensiviert.

Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

Das Landwirtschaftsministerium weist alle rinderhaltenden Betriebe ausdrücklich darauf hin, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, damit eine Einschleppung in den eigenen Betrieb verhindert werden kann. Dazu gehören Schutzkleidung sowie die regelmäßige Desinfektion und Reinigung von Geräten. Für Menschen ist das Virus nicht ansteckend und völlig ungefährlich. Da auch Tiere Virusträger sein können, die gesund erscheinen, sollten alle Beteiligten große Vorsicht walten lassen, umfassend die vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen durchführen und Präventionsmaßnahmen einhalten. So kann die Verbreitung verhindert werden.

Rinder aus Schottland importiert

Da die beiden hessischen Betriebe Rinder aus Schottland importiert hatten, wurde bei diesen Rindern eine vorsorgliche Untersuchung auf BHV1 durchgeführt. Bei zwei dieser Rinder wurde das Virus festgestellt, anschließend wurde der ganze Bestand der beiden Betriebe getestet. Tiere aus dem Bestand waren noch vor dem Befund bei einer Angus-Bundesschau in Thüringen, deshalb wurden alle möglicherweise betroffenen Betriebe bundesweit informiert.

Tierhalter können sich an den Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen wenden. Betriebe, die positiv getestete Tiere schlachten müssen, werden finanziell von der Tierseuchenkasse entschädigt.

LW – LW 22/2018