Versicherungspflicht soll wieder geändert werden

Alterssicherung: Rückwirkende Befreiung nach alter Regelung

Die Ende 2010 eingeführte Verschärfung bei der Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) nach einer Eheschließung wird aller Voraussicht nach wieder aufgehoben. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) am vergangenen Freitag unter Berufung auf eine Initiative der zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitteilte, könnte es bereits kurzfristig zu einer Gesetzesänderung kommen.

Deren Ziel sei, den alten Rechtszustand rückwirkend wieder herzustellen. Das würde bedeuten, dass die rückwirkende Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte nicht mehr innerhalb der Drei-Monate-Frist nach der Eheschließung erfolgen ...

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