Versicherungsschutz für ausländische Saisonarbeiter

Bedarfsgerechter Versicherungsschutz für Saisonarbeitskräfte ist in der Landwirtschaft unverzichtbar. Wichtig sind neben günstigen Prämien ein gutes Leistungsspektrum und eine umfassende Betreuung.
Während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die Praxis zeigt aber, dass bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten Unfälle und Erkrankungen während der Freizeit auftreten. Hier steht der Arbeitgeber mit in der Verantwortung.
Auch der behandelnde Arzt oder die behan­delnde Klinik möchte die Fragen der Kos­tenübernahme geklärt wissen. Konkrete Fragen, zum Beispiel nach den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Sozialversicherungspflicht, können oft nicht pauschal beantwortet werden. Der Gesetzgeber hat hierzu in den letzten Jahren vielfache Änderungen vorgenommen.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Saisonarbeitskräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend als Ernte­helfer in Deutschland aufhalten oder Saisonarbeitskräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit sind, zu versichern. Unter der Bedingung, dass diese Arbeitskräfte seit mehr als zwei Jahren einen ständigen Wohnsitz im Ausland besitzen und sich nur vorübergehend als Erntehelfer betätigen.
Es kann für die Dauer von bis zu 91 Tagen Versicherungsschutz beantragt werden. Im ersten Paket besteht dann die Möglichkeit, Krankenversicherungsschutz zu vereinbaren. Unter anderem sind darin enthalten:
  • Ambulante Heilbehandlungskosten gemäß GOÄ / GOZ bis zu 100 %
  • Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel bis zu 100 %
  • Stationäre Behandlungskosten in einem Mehrbettzimmer bis zu 100 %
  • Überführungskosten ins Heimatland oder Bestattungskosten im Ausland bis 10 000 Euro
Gegen eine geringe Mehrprämie besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzlich eine Unfallversicherung zu vereinbaren. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz in jedem Fall vor der Einreise nach Deutschland zu beantragen beziehungsweise abzuschließen ist.
Weitere detaillierte Auskünfte sind unverbindlich bei den Versicherungsmaklern der Bauernverbände MS Management-Service GmbH und MSU Management-Service- und Unternehmensberatung GmbH zu erhalten.   Martin Piechullek, MS Management-Service GmbH