Versicherungsschutz bei Wolfsriss

In Hessen gab es bereits im ersten Quartal 2023 rund 30 Wolfsnachweise, von Waldeck bis zur Bergstraße. Übergriffe von Wölfen verursachen unterschiedliche Schäden, zum Beispiel den Wertverlust getöteter Tiere oder Schadenersatzforderungen, wenn die getriebene Herde Unfälle herbeiführt. Die meisten Bundesländer fördern zwar den Herdenschutz, doch greift der staatliche Schutz nur begrenzt, etwa nicht bei der Haftung. Oft gibt es nur freiwillige Leistungen, so auch in Hessen.
Doch selbst wer die erwünschten Maßnahmen beim Herdenschutz umsetzt, kann nicht alle Risiken meiden. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht eine Schadensersatzpflicht des Tierhalters oder Tierhüters vor, wenn Menschen oder Sachen durch das gehaltene Tier zu Schaden kommen. Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt. Schnell kann es die Existenz gefährden, wenn die Herde auf die Bahntrasse oder Schnellstraße flüchtet und schwere Unfälle verursacht. Der gewerbliche Tierhalter und auch der Tierhüter können sich zumindest entlasten, wenn die erforderliche Sorgfalt eingehalten wurde, beispielsweise die Tiere ordentlich eingezäunt wurden. Der private Tierhalter haftet grundsätzlich.
Schutz bietet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie kann für sich oder im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Deckung besteht innerhalb der vereinbarten Versicherungssummen, soweit kein vorsätzliches Verhalten vorliegt. Der Tierhalter muss sich also nicht entgegenhalten lassen, dass beispielsweise die Umzäunung verse-hentlich falsch ausgeführt wurde.
Die Haftpflichtversicherung richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten. Beispiel: Bei der GHV Versicherung beinhaltet die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung Komfort jeweils bis zu 50 Schafe oder 1000 Rinder einschließlich Flurschäden. Umfasst sind die Privathaftpflichtversicherung und die Hundehaltung. Bis fünf Hektar Fläche beträgt der Jahresbeitrag 199,90 Euro.
Die Tierlebensversicherung schützt den Tierwert. Zu prüfen ist, ob der Wolfsriss eingeschlossen ist. Von Vorteil ist es, wenn der Riss durch Wildtiere und Haustiere (streunende Hunde) insgesamt versichert ist, es vereinfacht den Nachweis.
In der Weidetierversicherung für Rinder sind in der Basisversion die Risiken Diebstahl und Riss durch Wild- oder Haustiere versichert. Bei der GHV beträgt zum Beispiel der Jahresbei-trag 15 Euro für ein Rind mit einer Versicherungssumme von 1000 Euro in ganzjähriger Weidehaltung. Für
ein Schaf beträgt der Jahresbeitrag 5 Euro bei 250 Euro Versicherungssumme. Soweit nicht befreit, kommen noch 19 Prozent Versicherungssteuer hinzu. In der Vollversicherung sind auch andere Gefahren eingeschlossen, wie Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit.  
Volker Lauenstein GHV