Verwendung von Öko-Saat- und Pflanzgut im Bio-Betrieb
Neue Regelung – rechtzeitig um gewünschte Sorten kümmern
Seit Anfang des Jahres ist für den ökologischen Landbau bei einzelnen Kulturarten die ausschließliche Verwendung von Öko-Saat- und Pflanzgut ohne Ausnahme vorgeschrieben. Was die Einstufung einer Kultur in die sogenannte „Kategorie I“ nach EU-Öko-Verordnung bedeutet, erläutert Hermann Boecker vom Kompetenzzentrum ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz.
Sobald ein landwirtschaftliches Erzeugnis als Öko-Produkt, zum Beispiel Kartoffeln aus biologischem Anbau, gekennzeichnet oder ausgelobt wird, unterliegen die Betriebe der EU-Öko-Verordnung. In dieser Verordnung gibt es eine Vorschrift, die besagt, ...
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