Waldbesitzerverband begrüßt Waldgesetzänderung

Bündelung des Holzangebotes jetzt wichtig

Der Hessische Waldbesitzerverband begrüßt die am Mittwoch vergangener Woche im Landtag beschlossene Ergänzung des Hessischen Waldgesetzes, wie aus einer Pressemitteilung des Verbandes hervorgeht. Mit dem neu eingefügten Paragrafen 21a würden bestehende rechtliche Hindernisse für eine gemeinsame Holzvermarktung waldbesitzender Kommunen mit privaten Waldbesitzern beseitigt. Der Verband appelliert an die Kommunen und privaten Waldbesitzer, sich jetzt unverzüglich und intensiv mit der Organisation der überbetrieblichen Holzvermarktung in ihren forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen zu befassen und Entscheidungen herbeizuführen. Die betriebsübergreifende Bündelung des Holzangebotes benachbarter Waldeigentümer sei notwendig, um den Holzkäufern vermarktungsfähige Mengen anbieten zu können.

Aufgrund der Forderung des Bundeskartellamtes nach mehr Angebotswettbewerb am Holzmarkt hatte das Hessische Umweltministerium den privaten und kommunalen Waldeigentümer mit mehr als 100 ha Waldfläche Mitte 2018 mitgeteilt, dass HessenForst ...

Login

Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.

Noch kein Abonnent?

Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!

  • Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
  • Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
  • Vielfältige Prämien zur Wahl
Jetzt abonnieren!