Waldförderprogramm kommt in die Gänge

Beihilferechtliche Auflagen entfallen

Fördermittel aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ werden seit vergangener Woche ohne beihilferechtliche Auflagen bewilligt. Mit dem langfristig angelegten Förderprogramm werden zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen des Waldes finanziert.

Gestartet ist die Förderung im Jahr 2022 unter De-minimis-Bedingungen, die nunmehr aufgrund des neuen EU-Beihilferechts wegfallen. Die bereits eingegangenen gut 8 000 Anträge privater und kommunaler Waldbesitzer können jetzt bewilligt ...

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