Wichtige Informationen zur Milchsonderbeihilfe
Zweitem Hilfspaket steht nichts mehr im Weg
Der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitag dem „Milchmarktsondermaßnahmengesetz“ zustimmen. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die zur Verfügung stehenden Liquiditätshilfen von insgesamt 116 Mio. Euro an die Betriebe auszuzahlen.Worauf bei der Beantragung der Milchsonderbeihilfe geachtet werden muss, wird im Folgenden erläutert.
Die Beihilfe wird gewährt, sofern der Milcherzeuger im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) die an Erstankäufer, das heißt eine Molkerei, Erzeugerorganisation oder Rohmilchhändler, gelieferte Kuhmilchmenge im Vergleich zum ...
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