Widerrufsrecht bei fehlerhaften Kreditverträgen

Etwa 80 Prozent der seit 2002 geschlossenen Immobilienkreditverträge sind bei den Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und können deshalb vom Kreditnehmer widerrufen werden. Betroffene Kunden müssen sich aber beeilen, denn die Frist für den Widerruf wird bald enden.
Das bei Baukrediten enthaltene unbegrenzt geltende Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen für Immobilienkredite des Zeitraums 2002 bis 2010 soll durch ein Gesetz nun zeitlich befristet werden. Es ist zu erwarten, dass der letzte Termin  für einen Widerruf der 21. Juni 2016 sein wird.
Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Bauherren und Wohnungskäufer diese Verträge derzeit widerrufen und in vielen Fällen tausende Euro an Zinsen sparen. Banken und Sparkassen hatten seinerzeit nicht richtig oder unvollständig über einen Widerruf belehrt und teilweise unverständliche Formulierungen gewählt.
Betroffene Kunden mit Immobilienkreditverträgen des besagten Zeitraums sollten sich von einem Fachmann  beraten lassen – auch hier helfen Verbraucherschutzeinrichtungen – und dann mit der finanzierenden Bank Kontakt aufnehmen wegen eines Widerrufs. Dies muss aber bis zum Juni 2016 geschehen, da ab dann das neue Gesetz voraussichtlich Gültigkeit haben wird.  
Holger F. Bey