Wildschadensersatz ohne Konflikte
Neue Richtwerte für das Wirtschaftsjahr 2011/12
Wo landwirtschaftliche Bodennutzung und wachsende Bestände von Rot-, Reh- und Schwarzwild aufeinander treffen, begegnet man zunehmend der Wildschadensproblematik. Für die korrekte Bewertung der Wildschäden dienen die jährlich herausgegebenen Richtwerttabellen für Aufwuchsschäden. Worauf bei der Anwendung der Tabellen zu achten ist, erörtert der Herausgeber Dr. Günther Lißmann, Regierungspräsidium Kassel, im Beitrag.
Unterbleibt das Vorverfahren, fehlt in der Regel auch die fristgerechte Schadensmeldung, welche eine mögliche spätere gerichtliche Auseinandersetzung als aussichtslos erscheinen lässt. Beiden Vorgehensweisen, ob rechtliches Vorverfahren oder gütliche Einigung direkt zwischen Jagdpächter und Landwirt, erfordern Richtwerte zur korrekten Schadensermittlung. Die aktuelÂlen Schadensersatzwerte in den Richtwerttabellen werden von den Marktpreisen für Getreide und Ersatzfuttermittel im Zeitraum der Ernte abgeleitet. Eine realistische Preisfindung ist erst Anfang September möglich. Der früheste Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Tabellen ist daher im Monat September.