Wildschadensersatz ohne Konflikte

Neue Richtwerte für das Wirtschaftsjahr 2011/12

Wo landwirtschaftliche Bodennutzung und wachsende Bestände von Rot-, Reh- und Schwarzwild aufeinander treffen, begegnet man zunehmend der Wildschadensproblematik. Für die korrekte Bewertung der Wildschäden dienen die jährlich herausgegebenen Richtwerttabellen für Aufwuchsschäden. Worauf bei der Anwendung der Tabellen zu achten ist, erörtert der Herausgeber Dr. Günther Lißmann, Regierungspräsidium Kassel, im Beitrag.

Dr. Günther Lißmann.

Foto: privat

Die Bundes- und Landes­jagd­gese­tze regeln den rechtlichen Verfahrensablauf bei der Wild­scha­densregulierung. Die Scha­dens­regulierung kann einerseits über das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren mit fristgerechter Schadensmeldung an die Gemeinde abgewickelt werde. Andererseits kann der Wildschadensersatz auch ohne die Beteiligung der amtlichen Stellen direkt und gütlich zwischen Jagdpächter und Landwirt vereinbart werden. Letzteres erfolgt in der Praxis bei über 90 Prozent der Schadensfälle. Dies freut besonders die Gemeindeverwaltungen, da sie sich nicht mit jedem Wildschadensfall zeitaufwändig auseinandersetzen müssen. Bei streitbefangenen Fällen wird aber empfohlen, den offiziellen Weg über das Vorverfahren zu wählen.

Unterbleibt das Vorverfahren, fehlt in der Regel auch die fristgerechte Schadensmeldung, welche eine mögliche spätere gerichtliche Auseinandersetzung als aussichtslos erscheinen lässt. Beiden Vorgehensweisen, ob rechtliches Vorverfahren oder gütliche Einigung direkt zwischen Jagdpächter und Landwirt, erfordern Richtwerte zur korrekten Schadensermittlung. Die aktuel­len Schadensersatzwerte in den Richtwerttabellen werden von den Marktpreisen für Getreide und Ersatzfuttermittel im Zeitraum der Ernte abgeleitet. Eine realistische Preisfindung ist erst Anfang September möglich. Der früheste Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Tabellen ist daher im Monat September.

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