Windkraft-Investitionen haben Rentenbank-Geschäft beflügelt
Boom erneuerbarer Energien kompensiert Rückgang in Agrarsparte
Nach einem schweren Jahr 2016 für die Landwirtschaft mit niedrigen Agrarpreisen, hellt sich die Stimmung der Landwirte dieses Jahr mit etwas besseren Preisen wieder auf. Das wirkt sich posiÂtiv auf die Investitionsbereitschaft der Betriebe und damit auf ihre Nachfrage nach Programmkrediten der Landwirtschaftlichen RentenÂbank aus. Das berichtete Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Bank als zentraÂles Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrarwirtschaft, vorige Woche bei der Bilanzpressekonferenz in Frankfurt am Main.
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Deutlich höher als in der InvestitionsÂsparte Landwirtschaft war die Kreditvergabe in der Sparte ErneuerÂbaÂre Energien. Mit 1,9 Mrd. Euro sagÂte hier die Rentenbank ein Neukreditvolumen zu, dass um ein Viertel höher lag als zum Vorjahr 2015. Insbesondere zogen Windkraftfinanzierungen deutlich an, wofür 1,5 Mrd. Euro (2015: 1,1 Mrd. Euro) neu zugesagt wurden. Wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage in landwirtschaftlichen Betrieben sagte die Rentenbank Darlehen zur Liquiditätssicherung in Höhe von 108 Mio. EuÂÂro zu. Im vorangegangenen Jahr lag das Volumen dafür allerdings bei 345 Mio. Euro. Aus heutiger Sicht erwartet die Rentenbank laut Dr. Reinhardt für 2017 im Zuge einer besseren Situation auf den Agrarmärkten einen Anstieg des Neugeschäftes der Sparte Landwirtschaft, vor allem wegen steigender Investitionen der UnterÂnehmen in Landmaschinen und landwirtschaftlichen Flächen.
Bei Windkraftfinanzierungen drängen Investoren auf eine schnelle Inbetriebnahme für die nach dem alten Erneuerbare-Energien-Gesetz geÂÂnehmigÂten ProÂÂjekte. „Der Zwang, die Anlagen bis Ende 2018 fertig zu stellen, hat zu einer Sonderkonjunktur geführt. Unter dem Strich haben wir bei den ProgrammÂkreÂditen 2016 nahezu den Rekordwert des Vorjahrs erreicht“, so Reinhardt. Trotz eines starken ersten Quartals 2017 bei den Programmkrediten rechnet er aber mit einem schwächeren Neugeschäft für dieses Jahr.
Neuer Förderzuschuss für Betriebe in der A-Klasse
Mit Blick auf die weiterhin lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) gewinnen für Kreditkunden vor allem lange Laufzeiten und Zinsbindungen an Bedeutung. In Anbetracht der niedrigen Zinsen hat die Rentenbank im April einen Förderzuschuss für einige ihrer ProgrammkrediÂte eingeführt. Der Förderzuschuss von einem Prozent gilt im riÂsiÂkogerechten Zinssystem für die Preisklasse der Topkonditionen bei bestimmten Laufzeiten und für ZinsÂbindungen bis acht Jahre, erklärte der Vorstandssprecher. Nach AnÂgaben der Rentenbank liegt ein GroßÂteil der Landwirte in der zinsgünstigsten Preisklasse A. Als Förderbank stehe nicht die Maximierung des Gewinns im Vordergrund, sondern die bedarfsgerechte Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen für die Landwirtschaft, so Dr. Reinhardt. Die Rentenbank werde von ihren Geschäftspartnern zur Refinanzierung als „solider, sicherer Hafen“ geschätzt. Er meinte: „Wir sind gut aufgestellt und können auch in Zukunft den Anforderungen unserer Kunden und des Marktes gerecht werden.“
Mit einem Jahresüberschuss von rund 59 Mio. Euro weist die Bank wieder ein sehr gutes Ergebnis aus, wie Vorstandsmitglied Hans Bernhardt ausführte. Zur Refinanzierung des Geschäftes nahm sie 2016 12,7 Mrd. Euro (2015: 13 Mrd. Euro) an den in- und ausländischen Kapitalmärkten auf. 32 Prozent (2015: 35) der aufgenommenen Mittel entfielen unter anderem auf Zentralbanken, für die Emissionen der Rentenbank besonders attraktiv seien. Dr. Reinhardt stellte auch eine aktuelle Rentenbankstudie vor, die sich mit der Liberalisierung des Zuckermarktes befasst. Ab Oktober 2017 steht die RüÂbe im Wettbewerb mit dem Zuckerrohr, das heute schon circa 80 Prozent des weltweit hergestellten Zuckers liefert. Die Studie zeigt, dass der Rübenanbau langfristig interessant bleibt, wegen günstiger klimatischer Bedingungen hierzulande, weltweit steigendem Zuckerbedarfs, Fortschritte in Züchtung und Technik und neuer Nutzungen der Zuckerrübe wie zur Produktion von Biokunst- und Biokraftstoffen.
Moe – LW 18/2017