„Wunschkonzert“ Tierschutz-Novelle

Bundesrat will gesetzliche Grundlage für Tierschutzindikatoren

Rund 60 Änderungswünsche hat der Bundesrat zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes angemeldet. In ihrer am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme fordert die Länderkammer unter anderem eine gesetzliche Grundlage zur Einführung von Tierschutzindikatoren sowie zur Tierschutzkennzeichnung von tierischen Lebensmitteln. Für das Halten von Nutz- und Heimtieren sollen dem Beschluss zufolge künftig ebenso wie für die Schlachtung Sachkundenachweise vorliegen müssen.

Für Tierhaltungsanlagen soll der Bund künftig Krisenpläne für Havarien und Brände vorschlagen können. Die Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung will der Bundesrat nach einer zehnjährigen Übergangsfrist verbieten. Verboten werden soll auch das ...

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