„Wunschkonzert“ Tierschutz-Novelle
Bundesrat will gesetzliche Grundlage für Tierschutzindikatoren
Rund 60 Änderungswünsche hat der Bundesrat zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes angemeldet. In ihrer am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme fordert die Länderkammer unter anderem eine gesetzliche Grundlage zur Einführung von Tierschutzindikatoren sowie zur Tierschutzkennzeichnung von tierischen Lebensmitteln. Für das Halten von Nutz- und Heimtieren sollen dem Beschluss zufolge künftig ebenso wie für die Schlachtung Sachkundenachweise vorliegen müssen.
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