Aus für alte Öfen bis Jahresende
Nicht alle sind betroffen
Seit einigen Jahren gelten bestimmte Emissionswerte und Wirkungsgrade für Kamin-, Kachelöfen und andere Öfen. Halten sie die Grenzwerte gemäß Typenprüfung nicht ein oder fehlt ein Nachweis, müssen sie bis Ende des Jahres ausgetauscht, nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Alternativ kann der Schornsteinfeger eine Messung vornehmen, um festzustellen, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informiert nachfolgend, welche Öfen von einer Moderniesierung oder vom Austausch betroffen sind.
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