Aus für alte Öfen bis Jahresende

Nicht alle sind betroffen

Seit einigen Jahren gelten bestimmte Emissionswerte und Wirkungsgrade für Kamin-, Kachelöfen und andere Öfen. Halten sie die Grenzwerte gemäß Typenprüfung nicht ein oder fehlt ein Nachweis, müssen sie bis Ende des Jahres ausgetauscht, nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Alternativ kann der Schornsteinfeger eine Messung vornehmen, um festzustellen, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informiert nachfolgend, welche Öfen von einer Moderniesierung oder vom Austausch betroffen sind.

Seit dem Jahr 2010 gelten im Rahmen des Immissionsschutzes strengere Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe. Gemeint sind hiermit hauptsächlich klassische Kamin-, Kachelöfen oder Heizkamine, die vorrangig ihren ...

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