Ein Ausdruck des Misstrauens

SPD und Grüne stellen in Hessen zwar nicht die Mehrheit im Landtag, gleichwohl sind die Gesetzentwürfe der beiden Fraktionen zum Verbandsklagerecht im Tierschutz der Betrachtung wert. Dass eine Umsetzung Wirklichkeit werden kann, zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalen, wo ein entsprechender Gesetzentwurf von der rot-grünen Landesregierung vergangenes Jahr eingebracht wurde.

Die Initiativen für ein Verbandsklagerecht sind hier wie dort auch ein Ausdruck des Misstrauens der genannten Parteien gegenüber der Verwaltung und des Zweifels an dem Willen und dem Sachverstand der zuständigen Mitarbeiter, insbesondere in den Veterinärbehörden, etwaige Missstände im Tierschutz abzustellen.

Bereits jetzt haben Tierschützer richtigerweise Möglichkeiten, über die Einhaltung von Tierschutzrecht zu wachen, etwa in Tierschutzbeiräten oder über Dienstaufsichtsbeschwerden, wenn die Verletzung von geltendem Recht nicht geahndet wird. Hessen hat sogar eine Landestierschutzbeauftragte. Mit einem Klagerecht ausgestattet, würden die Verbände quasi hoheitliche Aufgaben übernehmen. Bei der Genehmigung von Stallneubauten beispielsweise gäbe es zu dem bisherigen Verwaltungsweg, der sich an die einschlägigen Richtlinien zu halten hat, durch ein Klage- und Mitwirkungsrecht von privaten Dritten eine zusätzliche Beschwerdeinstanz. Genehmigungsverfahren für Stallneubauten würden sich erheblich verzögern oder Vorhaben im schlimmsten Falle verhindert werden, von der zusätzlichen Bürokratie, die entstünde, ganz zu schweigen.

Angesichts der aktuellen Diskussion über die Tierhaltung, in der die einschlägigen Verbände mit dem Begriff Massentierhaltung Stimmung machen, kann man im Hinblick auf Objektivität der Tier-Staatsanwälte in spe nicht viel erwarten.

Cornelius Mohr