Den Betrieben läuft die Zeit davon
Elektronische Antragstellung für Agrarförderung
Die Antragstellung für die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) wird in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 erstmals über den neuen „Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag“ (LEA) durchgeführt. Hierbei kommt es ständig zu technischen Störungen und die Online-Anwendung ist teilweise über Tage für die Landwirte und Winzer im Land nicht erreichbar.

Foto: Rainer Sturm/pixelio
Den BWV erreichen derzeit viele Beschwerden von Landwirten und Winzern, die ihren Antrag stellen wollten und frustriert wieder aufgegeben haben. Gleichzeitig steigt die Sorge, den Antrag nicht fristgemäß abgeben zu können, da auch das Arbeitsvolumen in den Betrieben mit der beginnenden Vegetationsperiode auf den Feldern und in den Weinbergen stark ansteigt. Die landwirtschaftlichen Unternehmen im Land sind auf die an Umweltauflagen gebundene Direktzahlungen der EU angewiesen. Sie stellen einen Ausgleich für die höheren Produktionsstandards dar und haben überwiegend eine existenzielle Bedeutung, da sie in vielen Betrieben einen Großteil des Unternehmensergebnisses ausmachen. Der BWV erwartet daher von den Verantwortlichen schnelles, wirksames Handeln und die Prüfung einer möglichen Fristverlängerung.
bwv – LW 16/2023