Die Erhaltungszucht für das Glanrind fördern

Anträge sind bis 1. September 2020 einzureichen

Die Förderung der Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind wird in Rheinland-Pfalz auch 2020 fortgeführt.

Das Glanrind ist auch bei Auktionen zu sehen, wie hier in Bitburg.

Foto: Schulze

Förderfähig sind Glanrinder, die im Zuchtbuch des Fleischrinder-Herdbuch Bonn e.V. eingetragen sind und am aktuellen Erhaltungszuchtprogramm des Fleischrinder-Herdbuch Bonn e.V. teilnehmen. Dies schließt ein, dass die Tiere

  • am Stichtag 1. September 2020 mindestens zwei Jahre alt sind (dreijährige und ältere weibliche Tiere müssen einmal gekalbt haben und bonitiert sein),
  • von einem gekörten Bullen abstammen und
  • männliche Tiere müssen gekört sein.

Mindestens fünf Jahre Glanrinder halten

Gefördert werden Landwirte und sonstige Tierhalter, die über einen Zeitraum von fünf Jahren Glanrinder halten und ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt und Betriebe, die mehr als 250 Personen im letzten Rechnungsabschlussjahr beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben. Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Es können jährlich bis zu 200 Euro je förderfähigem Zuchttier gewährt werden. Zusätzlich können bis zu 240 Euro je Tier (GVE) für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gewährt werden, wenn entsprechende Abrechnungen über in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen dem Antrag beigelegt werden.

Antragsformulare und nähere Informationen zur Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft erhalten Sie über die Internetseite www.dlr.rlp.de unter Fachportale > Cross Compliance > Tiergenetische Ressourcen > Verfahrensunterlagen.

Wer förderungs- oder verwaltungsrechtliche Fragen hat, kann sich gerne an die Mitarbeiter der Gruppe „Tier­zucht und Qualitätsprüfung“ des DLR Westpfalz (Bewilligungs­behörde) wenden. Die Zuwen­dungen sind mit schriftlichem Antrag nach vorgegebenem Muster und den erforderlichen Nachweisen bis 1. September 2020 zu beantragen:

Dienstleis­tungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz, Abteilung Agrar­wirtschaft, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz.

dlr – LW 25/2020