Wie funktioniert die Öko-Kontrolle?

Teil drei der Serie zur Ökoumstellung

Wie funktioniert Öko-Kontrolle und was gehört in die Betriebsbeschreibung? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Teil drei der Serie zur Umstellung auf Öko-Landbau. Christian Cypzirsch vom Kompetenzzentrum ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz erläutert, wie die Einhaltung der Vorgaben der EU-Öko-Verordnung im Betrieb überprüft wird.

Ein tagesaktueller Auszug aus der HIT-Datenbank ist Standard bei einer Erstkontrolle. Ein Abgleich der Tierbestände gehört zu jeder Regelkontrolle.

Foto: Cypzirsch

Keine Zertifizierung ohne Kontrolle: Das gilt auch für Bio-Betriebe. In Deutschland übernehmen diese Aufgabe so genannte Öko-Kontrollstellen. Diese sprechen übrigens oftmals nicht von Kontrolle, sondern verwenden Begriffe wie „Audit“ oder „Inspektion“. Dem zu Grunde liegt das System der Beleihung, bei dem private Unternehmen eine hoheitliche (staatliche) Aufgabe erfüllen.

Länderbehörden überwachen die Öko-Kontrollstellen

Für die Umsetzung der EU-Öko-Verordnung sind die jeweiligen Bundesländer zuständig, so dass es jeweils eine für den ökologischen Landbau zuständige Behörde gibt, die den Öko-Kontrollstellen die Aufgabe der Kontrolle überträgt. In Rheinland-Pfalz ist dies die Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Sitz in Trier. Die Länderbehörden überwachen die Öko-Kontrollstellen in ihrer Tätigkeit, selbst führen sie jedoch in den Betrieben keine Kontrollen durch. Die Länderbehörden legen jedoch die Konsequenzen für in den Kontrollen eventuell festgestellte Abweichungen fest. Dieses Verständnis für die Rolle der Öko-Kontrollstellen ist wichtig.

Wer ökologisch wirtschaften und entsprechend zertifiziert sein möchte, benötigt in jedem Fall einen Kontrollvertrag mit einer Öko-Kontrollstelle. Es verhält sich ähnlich wie mit dem TÜV bei Auto. Die jährlichen Kontrollen müssen sein, und die Kosten der Kontrolle sind selbst zu tragen, auch wenn man mit dem Ergebnis im Zweifelsfall nicht einverstanden ist.

Der Geprüfte trägt die Kosten

Die Zuständigkeit der Bundesländer hat auch Auswirkung auf die Anwendung der EU-Öko-Verordnung. Zwar handelt es sich um eine EU-Verordnung, und sie ist grundsätzlich so anzuwenden, wie es der Verordnungstext vorgibt, dennoch bietet die Verordnung punktuell Raum für Interpretationen und verschiedene Auslegungen. Über die Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK), in der sich die Vertreter der zuständigen Länderbehörden abstimmen, ist eine Harmonisierung dieser Auslegungen angestrebt.

Im Zweifel kann es aber zu unterschiedlichen Auslegungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Daher ist es so wichtig, im Vorfeld einer Umstellung die Fachberatung in den jeweiligen Bundesländern in Anspruch zu nehmen, da diese die länderspezifischen Auslegungsdetails im Blick hat!

Angebote einholen und vergleichen

Grundsätzlich sind die Betriebe in der Wahl einer Öko-Kontrollstelle frei. Es lohnt sich, im Vorfeld Angebote mehrerer Kontrollstellen einzuholen und zu vergleichen. Eine Liste der in Rheinland-Pfalz zugelassenen Kontrollstellen finden sich auf der Homepage des KÖL unter www.oekolandbau.rlp.de. Wird ein Kontrollpaket gestaffelt nach Betriebsgrößen angeboten, ist ein Blick auf die enthaltene Kontrollzeit im Vergleich zu Konkurrenzangeboten angebracht.

Soll eine Kooperation mit einem anderen Bio-Betrieb eingegangen werden, ist die Entscheidung für die gleiche Kontrollstelle zu empfehlen. Grundsätzlich ist es auch möglich, die Kontrollstelle zu wechseln. Da es sich bei der Öko-Kontrolle um eine Zertifizierung eines Erzeugungsprozesses handelt, muss der neue Kontrollvertrag jedoch nahtlos an den vorherigen anschließen. Der Wechsel der Kontrollstelle schafft jedoch keine Beanstandungen aus der Welt, da diese von der Kontrollstelle an die ADD weitergeleitet wurden.

 – LW 41/2023