Es gibt neue Kombinationsmöglichkeiten

Öko-Regelungen und GAP-SP sinnvoll nutzen

Mit der Agrarförderperiode 2023 bis 2027 wurden Öko-Regelungen eingeführt, welche die Landwirtschaft umweltverträglicher machen sollen. Wie sich diese Öko-Regelungen zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Programms GAP-SP verhalten und welche Kombinationen möglich sind, erklären im folgenden Artikel Philipp Drusenheimer und Christian Cypzirsch vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

Einjährige Blühmischungen werden nicht mehr im Rahmen von GAP-SP gefördert, sondern über die Ökoregeln 1 a +b. Der Aufschlag für die Ansaat einer Blühmischung beträgt dabei 200 €/ha.

Foto: Cypzirsch, DLR

Für die Agrarförderperiode 2023 bis 2027 wurde der Bereich der Direktzahlungen neu gestaltet. Die Gewährung von Einkommensgrundstützung (bisher Basisprämie), Umverteilungsprämie und Ausgleichszulage ist gekoppelt an die so genannte Konditionalität. Die Regelungen der Konditionalität wurden in neun Bereiche (s. Tabelle 1) untergliedert, die als GLÖZ bezeichnet werden. GLÖZ steht dabei für „Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“. Dabei handelt es sich nicht um komplett neue Regelungen, denn im Kern wurden die Cross-Compliance-Bestimmungen der Agrarförderung vor 2023 in GLÖZ-Regelungen überführt.

Greening ist in GLÖZ aufgegangen

Das Greening aus der Zeit vor 2023 gibt es in der Form nicht mehr. Die drei maßgeblichen Greeningverpflichtungen wurden ebenfalls in die GLÖZ-Bestimmungen der Konditionalität integriert. Der Erhalt von Dauergrünland entspricht GLÖZ 1, die Fruchtartendiversifizierung ist in GLÖZ 7 mit aufgegangen und die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen in GLÖZ 8. Die Greeningprämie in Höhe von zirka 85 Euro/ha wurde bereits im letzten Antragsjahr 2023 nicht mehr gewährt, so dass sich das Volumen an Direktzahlungen um knapp 30 Prozent reduziert hat.

Um dies zu kompensieren wurden so genannte Öko-Regelungen (engl. „eco-schemes“) eingeführt. Dabei handelt es sich um bundesweit angebotene freiwillige, einjährige Agrarumweltmaßnahmen die jedoch nicht mit den klassischen mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen von GAP-SP zu verwechseln sind.

Insgesamt werden sieben verschiedene Öko-Regelungen angeboten, wobei die Öko-Regelungen 1 und 6 nochmals untergliedert sind. Dabei handelt es sich überwiegend um einzelflächenbezogene Maßnahmen, die auf Ebene eines Schlages (oder Unterschlages) umgesetzt werden können. Die Öko-Regelungen 2 „Vielfältige Fruchtfolge“ und 4 „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung“ werden auf Betriebsebene umgesetzt, die Prämie entsprechend für das gesamte Acker- beziehungsweise Dauergrünland des Unternehmens gewährt.

 – LW 15/2024