Im Grünland gibt es zahlreiche Förderprogramme
Öko-Regelungen und GAP-SP in Grünlandbetrieben
Wie sind die Öko-Regelungen auf Grünland gestaltet und was ist zu beachten? Wo ergeben sich sinnvolle Kombinationen mit GAP-SP und an welchen Öko-Regelungen und Kombinationen führt eventuell kein Weg vorbei? Philipp Drusenheimer und Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erklären, worauf zu achten ist.

Foto: Cypzirsch
- ÖR 1 d „Altgrasstreifen oder -Flächen in Dauergrünland“
- ÖR 3 „Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland“
- ÖR 4 „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs“
- ÖR 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“
- ÖR 7 „Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000 Gebieten“
- Öko-Regelung 4 für tierhaltende Betriebe
Von hoher Bedeutung für tierhaltende Betriebe ist die Öko-Regelung 4, die als unternehmensbezogene Regelung für das gesamte Dauergrünland des Betriebs angewendet wird. Entsprechend wird auch die Prämie in Höhe von 100 Euro/ha für jeden Hektar Dauergrünland gewährt. Es wird ein Viehbesatz von mind. 0,3 und höchstens 1,4 RGV/ha gefordert. RGV steht für „Raufutterverwertende Großvieheinheiten“, Schweine und Geflügel finden daher keine Berücksichtigung. Der Besatz wird dabei rein auf das Dauergrünland des Unternehmens bezogen.
– LW 18/2025