Im Grünland gibt es zahlreiche Förderprogramme

Öko-Regelungen und GAP-SP in Grünlandbetrieben

Wie sind die Öko-Regelungen auf Grünland gestaltet und was ist zu beachten? Wo ergeben sich sinnvolle Kombinationen mit GAP-SP und an welchen Öko-Regelungen und Kombinationen führt eventuell kein Weg vorbei? Philipp Drusenheimer und Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erklären, worauf zu achten ist.

Für extensiver genutztes Dauergrünland, beispielsweise mit Mutterkühen, bieten die Öko-Regelungen 4 und 5 die interessantesten Optionen aus dem Maßnahmenbündel der Öko-Regeln.

Foto: Cypzirsch

Unter den sieben Öko-Regelungen (ÖR) können folgende für Dauergrünlandflächen beantragt werden:

  • ÖR 1 d „Altgrasstreifen oder -Flächen in Dauergrünland“
  • ÖR 3 „Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland“
  • ÖR 4 „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs“
  • ÖR 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“
  • ÖR 7 „Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000 Gebieten“
  • Öko-Regelung 4 für tierhaltende Betriebe

Von hoher Bedeutung für tierhaltende Betriebe ist die Öko-Regelung 4, die als unternehmensbezogene Regelung für das gesamte Dauergrünland des Betriebs angewendet wird. Entsprechend wird auch die Prämie in Höhe von 100 Euro/ha für jeden Hektar Dauergrünland gewährt. Es wird ein Viehbesatz von mind. 0,3 und höchstens 1,4 RGV/ha gefordert. RGV steht für „Raufutterverwertende Großvieheinheiten“, Schweine und Geflügel finden daher keine Berücksichtigung. Der Besatz wird dabei rein auf das Dauergrünland des Unternehmens bezogen.

 – LW 18/2025