Auch Kälber von Änderung der Nutztierhaltungsverordnung betroffen
Liegeflächen müssen weich sein – Drei Jahre Übergang
Die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die am 3. Juli 2020 vom Bundesrat beschlossen wurde und bei der die Sauenhaltung im Vordergrund stand, beinhaltet auch für die Kälberhaltung, die nicht im Fokus der Diskussionen stand, Änderungen. Diese können für eine Reihe von Betrieben, die Mastkälber halten, finanzielle Folgen haben.
So muss nun Kälbern bis 6 Monaten ein trockener und weich oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen. Dies gilt grundsätzlich und bei bereits genehmigten Ställen oder in Altbauten mit ...
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