Der monetäre Nutzen ist entscheidend

Was leisten biologische Mittel im Ackerbau?

Bei der Vielzahl biologischer Mittel wird es für Anwender und Versuchsansteller immer schwieriger, deren Nutzen zu ermitteln. Und wie orientiert man sich anhand der verwendeten Bezeichnungen? Ein Überblick samt Versuchsergebnissen.

Ein Blick auf Versuchsparzellen zeigt deutlich unterschiedliche Grünfärbungen der Parzellen nach der ersten Düngung. Dies ist ausschließlich auf unterschiedlich mit Kalkammonsalpeter gedüngte Varianten zurückzuführen. Einzelne Messungen mit dem Yara-N- Tester bestätigten den optischen Eindruck.

Foto: Cramer

Hier soll die EU-Düngeproduktverordnung 2019/1009 eine nachvollziehbare Regulierung bewirken. Trotzdem bleiben verschiedene Einstufungen bestehen (Beispiele):

Biostimulanzien dürfen weder eine direkte Dünge- noch Pflanzenschutzwirkung aufweisen. Sonst müssten sie als Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel deklariert sein. Sie stellen nur eine „Gruppe“ innerhalb der biologischen Mittel dar. Die Bezeichnung wird oft fälschlicherweise für alle Mittel biologischen Ursprungs verwendet.

Einige Mittel auf biologischer Basis haben im amtlichen Zulassungsverfahren eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel zum Zweck der Befallsreduktion von Schadorganismen. Sie werden auch Biocontrols genannt und reduzieren Schädlinge oder Pilzkrankheiten, wie zum Beispiel Taegro mit Indikation im Gemüsebau.

Weiterhin gibt es Grundstoffe, die generell für den Pflanzenschutz von Nutzen sein können (Definition zunächst nicht direkt hilfreich), zum Beispiel Senfsaatpulver.

Pflanzen- und Bodenhilfsmittel sind zum Beispiel Rhizobienpräparate und Nitrifikationshemmer sowie potenziell Stickstoff-fixierende Bakterien (Utrisha N und weitere).

Pflanzenstärkungsmittel, häufig fälschlich auch Biostimulanzien genannt, sind zum Beispiel Supporter, Tillecur oder Pottasol.

Eberhard Cramer, Pflanzenschutzdienst Hessen, Regierungspräsidium Gießen – LW 15/2025