Biostimulanzien sind keine Pflanzenschutzmittel

Können Biologicals Ergänzungen für konventionelle Betriebe sein?

Die neue EU-Düngeproduktverordnung 2019/1009 stellt ab dem 16. Juli 2022 einen neuen Rechtsrahmen für Biostimulanzien dar. Es soll dann eine Art „Zulassung“ für Biostimulanzien geben, mit dem Ziel der Harmonisierung der Mittel auf europäischer Ebene.

Die Praxisvariante mit Fungizideinsatz außerhalb der Versuchsparzellen blieb deutlich länger grün als die Flächen mit Biostimulanzien-Einsatz – und das bei höherem Ertrag.

Foto: Cramer

Diese Biostimulanzien dürfen aber keine direkte Dünge- oder Pflanzenschutzwirkung aufweisen. Sie sollen die Toleranz gegenüber nicht-biotischem Stress (Witterung,…) erhöhen, die Nährstoffeffizienz verbessern, Qualitätsmerkmale verbessern und allgemein zum Beispiel das Bodenleben der Mikroorganismen fördern.

Zunächst stellte sich vor dem Hintergrund von immer weniger verfügbaren Wirkstoffen die Frage, ob Biostimulanzien einzelne Pflanzenschutzmaßnahmen wie Fungizid- oder Insektizidanwendungen ersetzen oder ergänzen können. Die Gruppe der Biostimulanzien wird aber definitionsgemäß klar von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkung abgegrenzt. Damit geht es eher um eine allgemeine Förderung der Pflanzengesundheit.

Dr. Ruben Gödecke, Eberhard Cramer, Rp Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen – LW 3/2022