Biostimulanzien sind keine Pflanzenschutzmittel
Können Biologicals Ergänzungen für konventionelle Betriebe sein?
Die neue EU-Düngeproduktverordnung 2019/1009 stellt ab dem 16. Juli 2022 einen neuen Rechtsrahmen für Biostimulanzien dar. Es soll dann eine Art „Zulassung“ für Biostimulanzien geben, mit dem Ziel der Harmonisierung der Mittel auf europäischer Ebene.

Foto: Cramer
Zunächst stellte sich vor dem Hintergrund von immer weniger verfügbaren Wirkstoffen die Frage, ob Biostimulanzien einzelne Pflanzenschutzmaßnahmen wie Fungizid- oder Insektizidanwendungen ersetzen oder ergänzen können. Die Gruppe der Biostimulanzien wird aber definitionsgemäß klar von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkung abgegrenzt. Damit geht es eher um eine allgemeine Förderung der Pflanzengesundheit.
Dr. Ruben Gödecke, Eberhard Cramer, Rp Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen – LW 3/2022