Der Öko-TÜV: Die Regelkontrolle

Teil vier der Serie zur Öko-Umstellung

Nachdem im letzten Teil das Kontrollsystem und die Erstkontrolle Thema waren, widmet sich Christian Cypzirsch vom Kompetenzzentrum ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz in dieser Ausgabe den regelmäßig stattfindenden Kontrollen und der Dokumentation im Öko-Betrieb.

Bei Weiden wird großer Wert auf eine adäquate Tränkewasserversorgung und ausreichend Witterungsschutz gelegt. In der Regel möchten die Kontrolleure den gesamten Tierbestand in Augenschein nehmen.

Foto: Cypzirsch

Mindestens einmal im Jahr muss sich jeder Bio-Betrieb einer Regelkontrolle unterziehen, für die vorab ein Termin vereinbart wird. Die Regelkontrollen basieren immer auf der im Rahmen der Erstkontrolle erstellten Betriebsbeschreibung und durchlaufen ein Grundschema mit folgenden Punkten:

  • Flächenbegehung Kontrolle der Tierhaltung
  • Überprüfung von Lagerbeständen
  • Einsicht in die Dokumentation
  • Prüfung von Belegen

Die Auswahl der bei der Regelkontrolle zu begehenden Flächen wird von den Kontrolleuren im Rahmen der Vorbereitung getroffen und erfolgt in der Regel stichprobenartig. Dabei wird auf Indizien für einen Einsatz unzulässiger Betriebsmittel geachtet. Eine Probennahme von Pflanzenteilen und deren Laboranalyse auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wird dabei nur im konkreten Verdachtsfall vorgenommen, ist aber bei den gängigen landwirtschaftlichen Kulturen wie Getreide oder Kartoffeln kein regulärer Bestandteil von Kontrollen.

Intensive Begehung der Tierställe

In der Tierhaltung werden zunächst die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung überprüft. Klassisch ist die Einhaltung der Mindeststallflächen. Mit zum ökologischen Landbau gehört jedoch auch ganz eindeutig die „gute fachliche Praxis der Nutztierhaltung“. Die Kontrolleure achten daher ganz besonders auf den Zustand der Tiere.

Die Konditionierung gibt beispielsweise Auskunft über die Futterversorgung, die Sauberkeit der Tiere dient als Indikator zur Bewertung der Einstreusituation und Stallhygiene. Abschürfungen und Verletzungen können auf eine defekte oder falsch eingestellte/dimensionierte Stalleinrichtung hindeuten. Das Bewegungsverhalten der Tiere kann wiederum Auskunft über die Klauengesundheit geben.

Klar ist auch: Kranke oder verletzte Tiere müssen entsprechend behandelt und bei Bedarf von der restlichen Gruppe getrennt werden. Zusätzlich werden weitere Aspekte der Tierhaltung mit in den Kontrollen berücksichtigt und bewertet:

Lichtverhältnisse im Stall: Bei der Nutzung von Altgebäuden kann hier der Tageslichteinfall unzureichend sein, gerade bei weit von den Lichtöffnungen entfernten Bereichen der Stallfläche. Oft haben hier bereits einfache Maßnahmen wie das Reinigen der Fenster oder der Austausch blinder Lichtplatten einen großen Effekt. Die Lichtverhältnisse sollten bereits im Rahmen der Erstkontrolle angesprochen und eventuelle Optimierungs-Maßnahmen in der Betriebsbeschreibung fixiert werden.

Versorgung mit Tränkewasser: Wasser ist das Futtermittel Nummer eins. Auf funktionierende und saubere Tränken wird daher großer Wert gelegt. Dies gilt nicht nur im Stall, sondern auch auf der Weide. Wird Wasser über Tränkefässer bereitgestellt, so achten die Kontrolleure auf eine ausreichende Kapazität in Relation zur Größe der Tiergruppe.

Futterhygiene hat zwei Ebenen, die betrachtet werden. Das vorgelegte Raufutter verrät bereits einiges über die Flächen, auf denen es geworben wurde. Bei der Futtervorlage sollten verdorbenes Futter entfernt werden, ebenso Futterreste. Die Hygiene auf dem Futtertisch ist ein Indiz für das Management in der Tierhaltung insgesamt.

Die Stalleinrichtung muss intakt sein, um Verletzungen der Tiere (Technopathien) zu vermeiden. Defekte Teile der Einrichtung, insbesondere scharfkantige, durchgescheuerte oder gebrochene Rohre gehören umgehend repariert oder ausgetauscht.

Während der Weideperiode wird auf ausreichend Witterungsschutz auf den Weideflächen geachtet. Dieser kann sowohl über Unterstände aber auch Hecken, Baumgruppen oder Wald gewährt werden. Wichtig ist, dass alle Tiere den Schutz geleichzeitig aufsuchen können.

Weideflächen dürfen nicht überweidet oder über Gebühr zertrampelt werden. In der Praxis ist dies vor allem bei ganzjährigen Weidehaltungen ein Thema. Im Einzelfall ist es sinnvoll, kritische Bereiche (zum Beispiel um Tränkestellen) mit Rasengittersteinen oder ähnlichen geeigneten Materialien zu befestigen, um das Versumpfen zu vermeiden.

An diesem Punkt wird deutlich, dass eine Umstellung auf ökologischen Landbau definitiv kein Rettungsanker ist, wenn bereits gravierende Defizite in Betriebsführung und Management vorhanden sind.

Bei der Überprüfung von Lagerbeständen handelt es sich vor allem um eine Grundlage der Plausibilitätsprüfungen (Massenbilanzierung). Passen die vorhandenen Bestände zur dokumentierten Erzeugung und zum bisherigen Verbrauch beziehungsweise zu den Verkaufsmengen? Mit im Blick ist hierbei auch die Lagerhygiene. Werden Reinigungs- oder Desinfektionsmittel wie zum Beispiel Propionsäure eingesetzt, so ist deren Einsatz wiederum zu dokumentieren. Für größere Getreidelager kann das Führen eines Lagertagebuchs sinnvoll sein, das ähnlich wie eine Schlagkartei Auskunft über die Belegung der Zellen oder Silos gibt sowie durchgeführte Reinigungsmaßnahmen dokumentiert.

 – LW 44/2023