Neue Regelungen und Ausnahmen beim Düngen

Regularien der Düngeverordnung treten Februar in Kraft

Mit der geltenden Düngeverordnung (DüV) treten im nächsten Monat einige Regularien zum Ausbringen von flüssigen organischen und organisch-minera-lischen Düngemitteln in Kraft. Dieser Artikel soll einen Überblick darüber bieten, was sich für Betriebe in Hessen ändert und welche Bundesland-spezifischen Ausnahmen möglich sind.

Bisher war die Einarbeitung von organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdüngern, mit mehr als 1,5 Prozent Gesamtstickstoff nach dem Aufbringen auf unbestelltem Ackerland innerhalb von vier Stunden verpflichtend. Ab Februar ...

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