Neue Regelungen bei der BVD-Bekämpfung
Änderungen im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts
Seit dem 21. April sind viele Regelungen, die Tierseuchen betreffen, im neu gültigen EU-Recht festgelegt. Damit wurden zahlreiche nationale Vorgaben ungültig. Für die Bekämpfung der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) ändern sich nun einige Vorgaben auch für Hessen, wie das hessische Landwirtschaftsministerium (HMUKLV) mitteilt und im Folgenden erläutert.
Die BVD wird im EU-Recht als gelistete Tierseuche der Kategorie C eingestuft. Dies hat zur Folge, dass EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, um die Ausbreitung dieser Seuche zu verhindern. In Hessen ...
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