Mehr Sicherheit beim Forstsaatgut
Herkunftssicherung für DKV-Sonderherkünfte ab 2026 verpflichtend
Mit Beginn der neuen Erntesaison informiert die DKV – Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut über eine wichtige Neuerung: Ab dem Jahr 2026 müssen Ernten von DKV-Sonderherkünften grundsätzlich herkunftsgesichert sein. Dies teilt die DKV-Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V. mit.
Die Herkunftssicherung erfolgt über anerkannte Systeme, die mithilfe von Rückstellproben eine eindeutige Identifizierung der genetischen Herkunft des Vermehrungsgutes ermöglichen. Damit wird ein weiterer Schritt hin zu mehr Sicherheit im Produktionsprozess ...
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