Anerkannte Herkünfte seltener Baumarten
Die DKV achtet auf die Herkunft des Saatguts
Grundlage für eine ausreichende Versorgung von Forstbetrieben mit hochwertigem Saat- und Pflanzgut sind eine ausreichende Zahl zugelassener und beerntbarer Saatguterntebestände. Seit über 60 Jahren widmet sich die DKV – Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V. der Aufgabe, besonders hochwertige Waldbestände durch ihren Güteausschuss als Sonderherkünfte anzuerkennen und die Produktion von Vermehrungsgut aus eben diesen Sonderherkünften zusätzlich zu überwachen.
Derzeit sind rund 20 000 ha mit 43 verschiedenen Baumarten, darunter auch etliche, die nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, als Sonderherkünfte anerkannt. Die Wiederbewaldung der in den letzten Jahren entstandenen Freiflächen ...
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