Neue Vorschriften für die Festmistlagerung

Was ist ab Januar 2020 zu beachten?

Seit die Düngeverordnung (DüV) am 26. Mai 2017 in Kraft getreten ist, gelten neue Regeln hinsichtlich Mindestlagerdauer und der Sperrfrist zur Ausbringung von Festmist. Ebenso sind die technischen Regeln zur Ausführung von Festmistplatten seit 2017 neu formuliert worden. Was das für tierhaltende Betriebe im Einzelnen bedeutet, schildert Simone Hamann-Lahr von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (RLP).

Betriebe, die Festmist erzeugen, haben ab dem 1. Januar 2020 sicherzustellen, dass sie jeweils mindestens die in einem Zeitraum von zwei Monaten anfallende Menge sicher lagern können. Wenn der Betrieb ...

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